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Über uns / SAPS (South African Police Service)

Lizenz zum Besitz einer Schusswaffe zur Selbstverteidigung (Abschnitt 13)

Eine Person darf nur eine Schusswaffe für die Zwecke dieses Abschnitts besitzen, eine Schrotflinte, die nicht voll- oder halbautomatisch ist, oder eine Pistole, die nicht vollautomatisch ist.Die Lizenz, die im Sinne dieses Abschnitts ausgestellt wird, ist fünf Jahre ab Ausstellungsdatum gültig, es sei denn, sie wird gemäß dem Firearms Control Act von 2000 gekündigt oder beendet.

Lizenz zum Besitz einer beschränkten Schusswaffe zur Selbstverteidigung (Abschnitt 14)
Eine Person darf nur eine beschränkte Schusswaffe für die Zwecke dieses Abschnitts besitzen, nämlich ein halbautomatisches Gewehr oder eine Schrotflinte, die nicht ohne weiteres in eine vollautomatische Schusswaffe umgewandelt werden kann. Die Lizenz, die im Sinne dieses Abschnitts ausgestellt wird, ist zwei Jahre gültig, es sei denn, sie wird gemäß dem Firearms Control Act von 2000 gekündigt oder beendet.

Lizenz zum Besitz einer Schusswaffe für gelegentliche Jagd- oder Sportschießen (Abschnitt 15)
Eine Person darf im Sinne dieses Abschnitts vier Schusswaffen besitzen, nämlich eine Pistole, die nicht vollautomatisch ist; ein Gewehr oder eine Schrotflinte, die nicht voll- / halbautomatisch ist; oder der Lauf, Rahmen oder Empfänger einer solchen Pistole, eines Gewehrs oder einer Schrotflinte, die als Schusswaffe angesehen wird und ebenfalls lizenziert sein muss.

Wenn eine Person im Besitz einer Schusswaffenlizenz zur Selbstverteidigung im Sinne von Abschnitt 13 ist, kann sie nur drei Schusswaffenlizenzen für die Zwecke dieses Abschnitts beantragen. Anträge im Sinne der Abschnitte 13 und 15 dürfen insgesamt vier Schusswaffen nicht überschreiten. Die Lizenz, die im Sinne dieses Abschnitts ausgestellt wird, ist 10 Jahre gültig, es sei denn, sie wird gemäß dem Firearms Control Act von 2000 gekündigt oder beendet.

  • Belege für gelegentliche Jagd:
    • Wildart, die ein Antragsteller jagen möchte
    • Nachweis der Teilnahme an Jagdaktivitäten
    • Ein Schreiben, in dem angegeben wird, wo die Jagd stattfinden wird
    • Eine Erklärung des Hofbesitzers, wo die Jagd stattfinden wird
    • Detaillierte Motivation zu seinem Interesse an der Jagd.
  • Belege für Sportschießen:
    • Nachweis der Teilnahme am Sportschießen
    • Schriftlicher Nachweis der Disziplin des Sportschießens, an der der Bewerber teilnehmen möchte
    • Nachweis der Zugehörigkeit zu einem Sportschützenverein, Verein oder einer Organisation
    • Erfolg bei Sportschießaktivitäten
    • Detaillierte Motivation zu seinem Interesse am Sportschießen.

Lizenz zum Besitz einer Schusswaffe für die gezielte Jagd oder das gezielte Sportschießen (Abschnitt 16) und die professionelle Jagd (Abschnitt 16A)
Das Feuerwaffenkontrollgesetz von 2000 schränkt die Anzahl der Schusswaffen, die eine Person in dieser Kategorie besitzen darf, nicht ein. Zu den Schusswaffen im Sinne dieses Abschnitts gehört eine Pistole, Das ist nicht vollautomatisch; ein Gewehr oder eine Schrotflinte, Das ist nicht vollautomatisch; jede halbautomatische Schrotflinte, die hergestellt wurde, um nicht mehr als fünf Schüsse hintereinander abzufeuern, ohne nachgeladen werden zu müssen, oder der Lauf, Rahmen oder Empfänger einer Pistole, Gewehr oder Schrotflinte, Das gilt als Schusswaffe und muss auch lizenziert sein. Die Lizenz, die im Sinne dieses Abschnitts ausgestellt wird, ist 10 Jahre gültig, es sei denn, sie wird gemäß dem Firearms Control Act von 2000 gekündigt oder beendet.

  • Belege (Abschnitt 16):
    • Nachweis der engagierten Mitgliedschaft in einer anerkannten Sportschießorganisation oder einem anerkannten Jagdverband
  • Belege (Abschnitt 16A):
    • Nachweis der engagierten Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufsjagdverband.

Lizenz zum Besitz einer Feuerwaffe in Privatsammlung (Abschnitt 17)
Eine Person kann eine Lizenz für jede Feuerwaffe beantragen, die einen Sammlerwert hat und von einer akkreditierten Sammlervereinigung zur Sammlung zugelassen wurde und einer akkreditierten Sammlervereinigung angehören muss. Im Sinne des Firearms Control Act von 2000 kann eine Person eine Lizenz zum Sammeln bestimmter verbotener Schusswaffen und Geräte beantragen, die in Abschnitt 4 des Gesetzes vorgesehen sind. Das Gesetz begrenzt nicht die Anzahl der Schusswaffen, die eine Person unter dieser Kategorie besitzen darf. Die Lizenz, die im Sinne dieses Abschnitts ausgestellt wird, ist 10 Jahre gültig, es sei denn, sie wird gemäß dem Firearms Control Act von 2000 gekündigt oder beendet.
Lizenz zum Besitz einer Schusswaffe und Genehmigung zum Besitz von Munition in einer öffentlichen Sammlung (Abschnitt 19)
Der Registrar kann einem öffentlichen Sammler eine Lizenz zum Besitz einer Schusswaffe in einer öffentlichen Sammlung und eine Genehmigung zum Besitz von Munition in einer öffentlichen Sammlung ausstellen. Die Schusswaffe und Munition dürfen nur in einem akkreditierten Museum in Übereinstimmung mit den vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen ausgestellt werden. Eine Schusswaffe in Bezug auf diesen Abschnitt darf nur auf einem akkreditierten Schießstand in Übereinstimmung mit den Regeln dieses Schießstandes und in Übereinstimmung mit den Bedingungen, die der Registrar auferlegen kann, verwendet werden. Der Inhaber der Genehmigung darf nicht mehr als 200 Schuss Munition besitzen, es sei denn, der Registrar genehmigt den Besitz der höheren Anzahl schriftlich. Die Lizenz, die im Sinne dieses Abschnitts ausgestellt wird, ist 10 Jahre gültig, es sei denn, sie wird gemäß dem Firearms Control Act von 2000 gekündigt oder beendet.
Lizenz zum Besitz einer Schusswaffe für geschäftliche Zwecke (Abschnitt 20)
Der Registrar kann eine Lizenz im Sinne dieses Abschnitts an folgende Personen ausstellen:

  • Eine Sicherheitsfirma
  • Eine Person, die für die Ausbildung im Umgang mit Schusswaffen akkreditiert ist
  • Eine Person, die für die Bereitstellung von Schusswaffen in Theater-, Film- oder Fernsehproduktionen akkreditiert ist
  • Eine Person, die als Wildhüter akkreditiert ist
  • Eine Person, die für die Ausübung von Jagdgeschäften akkreditiert ist
  • Jede Person, die für die Verwendung von Schusswaffen für andere vom Registrar festgelegte Geschäftszwecke akkreditiert ist.

Das Folgende ist ein Beleg für eine Sicherheitsgesellschaft:

  • Nachweis der Registrierung bei SIRA.

Das Folgende sind Belege für die Ausbildung im Umgang mit Schusswaffen; Theater-, Film- oder Fernsehproduktion; Wildhüter und Geschäft in der Jagd:

  • Eine beglaubigte Kopie einer Akkreditierungsurkunde
  • Der Nachname und die Identifikationsnummern aller Ausbilder in einem Unternehmen
  • Motivation zur Begründung des Antrags.

Die Lizenz, die im Sinne dieses Abschnitts erteilt wird, nämlich die Lizenz zum Besitz einer Schusswaffe für geschäftliche Zwecke, ist fünf Jahre gültig, es sei denn, sie wird gemäß dem Firearms Control Act von 2000 gekündigt oder beendet.
Zusatzlizenz
Eine Person kann zusätzliche Lizenzen in Bezug auf die Abschnitte 13, 14, 15, 16 und 16A beantragen.
Die folgenden Voraussetzungen für zusätzliche Lizenzen müssen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller muss am selben Ort wie der Inhaber der Lizenz wohnen.
  • Der Antragsteller muss alle Voraussetzungen für die Erteilung der Lizenz zum Besitz der jeweiligen Schusswaffe erfüllen.
  • Die zusätzliche Lizenz ist Teil der maximalen Anzahl von Schusswaffen, die eine Person in Bezug auf die jeweiligen Kategorien lizenzieren darf.
  • Die Gültigkeit der Lizenz ist dieselbe wie die der erteilten Hauptlizenz.
  • Die Lizenz wird annulliert, wenn die Hauptlizenz im Sinne des Gesetzes annulliert oder gekündigt wird.