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Social-Media-Richtlinien / Hinweis:
Social-Media-Konten, die mit der Stadt Bowling Green (die „Stadt“) verbunden sind, stellen keine offizielle Kommunikationsform für rechtliche Hinweise, spezifische Serviceanfragen oder die Meldung einer Straftat dar. Während Social Media ein 24/7-Medium ist, kann die Stadt Kommentare nicht 24/7 überwachen, posten oder beantworten. Im Allgemeinen wird die Stadt von Montag bis Freitag von 8: 00 bis 4: 30 Uhr Kommentare veröffentlichen oder darauf antworten. Um offizielle Anfragen an die Stadt zu richten, rufen Sie bitte das Büro des Bürgermeisters / Gemeindeverwalters unter 419-354-6204 an. Um ein Verbrechen zu melden, wenden Sie sich bitte an die Polizeiabteilung unter 419-352-1131 für Nicht-Notfälle oder rufen Sie 911 mit einem Notfall.Mit der Stadt verbundene Social-Media-Konten werden gepflegt, um zeitnahe Informationen bereitzustellen und Informationen über kommunale Operationen zu verbreiten. Diese Konten sollen die offizielle Kommunikation (z. B. Pressemitteilungen) ergänzen und verbessern. Die Stadt übernimmt keine Verantwortung für Inhalte und / oder Informationen, die nicht direkt von der Stadt veröffentlicht werden. Während alle Standpunkte willkommen sind, sollten Kommentare für das jeweilige Thema relevant bleiben, keine Obszönitäten enthalten oder Diskriminierung fördern und keinen Spam, keine geschäftlichen Anfragen oder politische Werbung enthalten. The City behält sich das Recht vor, Kommentare zu einem City Social Media-Konto eines Benutzers zu überprüfen, zu bearbeiten, zu ändern oder zu löschen, die gegen diese Richtlinie verstoßen, und behält sich auch das Recht vor, Kommentare oder Benutzer zu blockieren, die als unangemessen oder missbräuchlich erachtet werden. Beispiele für Kommentare, die gegen diese Richtlinie verstoßen, sind folgende:
•Hassreden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommentare, die Diskriminierung aufgrund von Rasse, Glaubensbekenntnis, Hautfarbe, Alter, Religion, Geschlecht, Familienstand, Genetik, Status in Bezug auf öffentliche Unterstützung, nationaler Herkunft, körperlicher oder geistiger Behinderung oder sexueller Orientierung fördern, fördern oder aufrechterhalten
• Obszönität, Obszönität oder Vulgarität, einschließlich kreativer Schreibweisen von Schimpfwörtern unter Verwendung von Sternchen oder anderen Symbolen
• Sexuelle Inhalte oder Links zu sexuellen Inhalten
• Persönliche Angriffe oder Diffamierungen gegen eine Person oder eine Gruppe von Menschen
•Kommentare, die eine Person oder ein geschäfts- oder Handelsgeschäfte
•Kommentare, die eine Person fördern oder ablehnen, die sich für die Wahl in ein politisches Amt einsetzt, oder die eine Wahlmaßnahme fördern oder ablehnen
•Kommentare, die Urheberrechte verletzen
•Spam-Kommentare, z. B. derselbe Kommentar, der wiederholt gepostet wurde
* Alle anderen Kommentare, die der für das Social-Media-Konto zuständige Abteilungsleiter für unangemessen hält
Alle in einem Social-Media-Format gepflegten Inhalte, die auf einem mit der Stadt verbundenen Konto veröffentlicht werden, können als öffentliche Aufzeichnung betrachtet werden. Im Allgemeinen gelten von der Stadt veröffentlichte Inhalte als vorübergehend oder als Kopie eines offiziellen Datensatzes und können gelöscht werden, sobald das Element keinen administrativen Wert mehr hat.