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Vermieter und Mieter

Vermieter und Mieter, auch Vermieter und Mieter genannt, die Parteien der Vermietung von Immobilien, deren Beziehung vertraglich gebunden ist. Der Vermieter, oder Vermieter, als Eigentümer oder Eigentümer einer Immobilie — ob körperlich, wie Grundstücke oder Gebäude, oder körperlos, wie Rechte der gemeinsamen oder der Weg — stimmt durch einen Mietvertrag, eine Vereinbarung für einen Mietvertrag, oder ein anderes Instrument, um einer anderen Person zu ermöglichen, der Mieter, oder Mieter, den ausschließlichen Besitz und die Nutzung der Immobilie für einen bestimmten Zeitraum zu genießen, in der Regel gegen Zahlung einer Miete. Im Allgemeinen kann jede Person einen Mietvertrag gewähren oder annehmen, obwohl es mehrere gewohnheitsrechtliche und gesetzliche Qualifikationen und Ausnahmen gibt (insbesondere in Bezug auf Minderjährige, Ausländer, Schwerverbrecher, Gesetzlich Verrückte usw.).). Ebenfalls, allgemein gesprochen, Jeder Eigentümer eines Anteils an Eigentum kann ein gültiges Mietverhältnis für einen Nachlass gewähren, der seinem eigenen entspricht oder darunter liegt; so, Eine Person, die selbst nur ein Mietverhältnis hat, kann ein Untermietverhältnis für einen Zeitraum gewähren, der seinem eigenen Mietverhältnis entspricht oder kürzer ist.

Hugo Grotius
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Die Hauptformen des Mietverhältnisses sind wie folgt: (1) Ein „Mietvertrag für einen festen Zeitraum“ kann für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden, sei es für eine Woche oder weniger oder für mehrere hundert Jahre. Mietverträge für einen festen Zeitraum enden automatisch mit Ablauf des Zeitraums. (2) Ein „periodisches Mietverhältnis“ — das jährlich, vierteljährlich, monatlich, wöchentlich oder für einen anderen Zeitraum gewährt wird — gilt auf unbestimmte Zeit, bis es durch eine Kündigungserklärung des Vermieters oder Mieters beendet wird. Eine bestimmte erforderliche Kündigungsfrist richtet sich nach dem Gesetz und dem gegenseitigen Einvernehmen. (3) Ein „Mietverhältnis nach Belieben“ besteht nach dem Willen von Vermieter und Mieter. Solche Mietverhältnisse sind vergleichsweise selten, werden aber manchmal verwendet, um vorübergehende Notwendigkeiten zu erfüllen. Wird keine Miete vereinbart, hat der Vermieter Anspruch auf Nutzungsentschädigung. (4) Ein „leidendes Mietverhältnis“ ist ein Mietverhältnis, in dem ein Mieter auf rechtmäßige Weise in Besitz gekommen ist, aber nach Beendigung seines Nachlasses „in Besitz bleibt“; Der Mieter gilt als „leidender Mieter“ und nicht als Eindringling. Ein Mietverhältnis in Leiden, wie ein Mietverhältnis nach Belieben, wird leicht in ein periodisches Mietverhältnis umgewandelt; und der Mieter ist in ähnlicher Weise verpflichtet, eine Entschädigung für Gebrauch und Beruf zu zahlen. Unter bestimmten Umständen kann er mit Strafen wie Doppelmiete belegt werden.

Ein Mietvertrag kann durch Ablauf der festgelegten Laufzeit, für die er gewährt wurde, durch Ablauf der Kündigungsfrist oder durch Verfall enden. Es ist üblich, in einen Mietvertrag eine ausdrückliche Bestimmung für den Verfall des Mietvertrags einzufügen, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt oder eine seiner Vereinbarungen bricht. Wenn ein Verfallsrecht entsteht, liegt es beim Vermieter zu entscheiden, ob er es durchsetzen will oder nicht. In den meisten Fällen ist er verpflichtet, dem Mieter eine Mitteilung zuzustellen, in der der Verstoß angegeben ist, der nach Möglichkeit behoben werden muss und auf Wunsch eine Entschädigung verlangt. Das alte Heilmittel der Bedrängnis, bei dem der Vermieter persönliches Eigentum im Besitz des Mieters betreten, beschlagnahmen und behalten kann, bis der Mietrückstand bezahlt wurde, ist in einigen Gerichtsbarkeiten immer noch verfügbar, obwohl es in beträchtlicher Zahl abgeschafft wurde, so dass nur die gewöhnlichen rechtlichen Verfahren für die Sammlung einer Schuld und das summarische Verfahren für die Ausweisung des Mieters.